Seit dem 9. Januar 2016 gelten für Internetauftritte weitere Hinweispflichten, die speziell auch für Hotel-, Gastro- und Shop-Websites relevant sind!
Sofern Sie auf Ihrer Website Online-Buchungs- oder -shoppingmöglichkeiten anbieten, müssen Sie einen leicht zugänglichen Link auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission setzen. Ein entsprechendes Hinweisschreiben hat z.B. der DEHOGA in den letzten Tagen an seiner Mitglieder verschickt.
Aber haben Sie die neue Hinweispflicht auf Ihrer Website auch schon wie vorgeschrieben umgesetzt? Funktioniert auch der Link zur Streitbeilegungsplattform korrekt?
Oft liegt bei diesen Dingen der Teufel im Detail und der Anlass für eine teure Abmahnung ist meist gering.
Als erfahrener Dienstleister erstellen, betreiben und pflegen wir bereits seit 20 Jahren professionelle Websites für unsere Kunden. Hierzu zählen in und um Rothenburg ob der Tauber auch etliche Hoteliers und Gastronomen.
Wir verfügen über umfangreiches Know-How zu den gängigen Content-Management-Systemen und Website-Pflegetools. Wir haben somit kurzfristig die Möglichkeit, Ihre Website um den geforderten Link nach dem Vorschlag des DEHOGA im Impressum oder den AGB zu ergänzen.*
Wir benötigen hierfür, je nach Komplexität Ihrer Website bzw. Installation, zwischen, 20 und 60 Minuten. Sie erhalten eine sekundengenaue Abrechnung über unsere Projektzeiterfassung zu unserem regulären Stundensatz.
Für eine Beauftragung genügt eine E-Mail. Lassen Sie uns die Zugangsdaten zu Ihrer Pflegesoftware bzw. Ihrem Webhosting-Paket zukommen (sofern uns die Daten nicht ohnehin schon vorliegen), den Rest erledigen wir. Gerne nehmen wir Ihre Daten unter 09861 709544 auch per Fax entgegen. 😉
* Wir weisen explizit darauf hin, dass von Seiten Die gute Stube – THE MEDIA COMPANY e.K., keine Rechtsberatung erfolgen kann und die erstellte Verlinkung auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt auf Vollständigkeit und Gültigkeit entsprechend der ODR-Verordnung geprüft werden sollte.