Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Website-Betreiber ändern sich ständig. Anpassungen von Impressum oder AGB sind in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen angezeigt.
Erst Anfang Januar ist die Regelung zur Verlinkung auf das Portal der Schlichtungsstelle der EU (ODR) für Online-Händler bzw. Betreiber von Websites mit Online-Buchungsmöglichkeit in Kraft getreten.
Seit dem 24.2.2016 gilt nun eine weitere Vorschrift und zwar für alle Website-Betreiber: die Pflicht einer Datenschutzerklärung, sofern auf der Website persönliche Daten erhoben werden.
Unerheblich ist hierbei, ob es sich bei den Daten um Namen oder Adressen der Nutzer handelt, um abrufende IP-Adressen oder ob eine Webanalyse-Software (Google Analytics, PIWIK, …) Statistikdaten erfasst.
Sofern in irgend einer Weise personenbezogene Daten erfasst und/oder gespeichert werden, müssen Nutzer, Kunden und Besucher mittels einer Datenschutzerklärung hierüber aufgeklärt werden.
Wie bei jeder neu eingeführten gesetzlichen Regelung ist wohl auch hier davon auszugehen, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis eine Abmahnwelle anrollt.
Ihnen ist unklar, ob und welche Daten auf Ihrer Website erfasst werden? Dann sprechen Sie uns gerne an!
Als Dienstleister mit über 20 Jahren Erfahrung informieren wir Sie im Rahmen unserer beratenden Tätigkeit gerne über den Status Quo in Sachen Datenschutz auf Ihrer Website.