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Besondere Bedingungen für die Registrierung von .info-Domains

 

Die Registrierung von .info-Domains erfolgt auf Grundlage der weltweit weitgehend vereinheitlichten Bedingungen von ICANN und Afilias. Diese sind wie nachfolgend wiedergegeben Bestandteil des Registrierungsvertrages.

 

1. Verschiedenes

1.1.

Der Domain-Inhaber garantiert, dass weder die von ihm beantragte Domain noch deren Nutzung Rechte Dritter verletzt oder gegen geltende Gesetze verstößt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Domain-Inhabers beruhen, stellt der Domain-Inhaber Die gute Stube, deren Technologiepartner, die Schlund + Partner AG, die 1&1 Internet AG , Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), Afilias, Ltd sowie sonstige für die Registrierung eingeschalteter Personen frei. Diese Verpflichtung besteht über die Dauer des Registrierungsvertrages hinaus.

1.2.

Alle .info -Domains werden bei der Schlund + Partner AG als zugelassenem Registrar registriert. Sollte es durch Schlund+Partner oder durch andere für die Registrierung eingeschaltete Personen zur Registrierung einer fehlerhaften, insbesondere vom Auftrag abweichenden, Domain kommen, so stimmt der Domain-Inhaber, soweit erforderlich, bereits jetzt allen erforderlichen Maßnahmen zur Korrektur dieses Fehlers zu. Es kann sich dabei insbesondere um eine Aussetzung, Löschung oder Übertragung der Domain handeln.

1.3.

Die Verteilung der .info-domains in der Land Rush Period und der Sunrise Period erfolgen unter Einbeziehung eines Zufallverfahrens. Die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen der Sunrise Period prüft jeder Anmelder in eigener Verantwortung, wobei eine Kontrolle ausschließlich im Challenge-Verfahren vor der WIPO erfolgt . Keine der an der Registrierung beteiligten Personen übernimmt deswegen in diesem Rahmen eine Verpflichtung dahingehend oder irgendeine Gewähr dafür, dass eine beantragte .info-Domain für einen bestimmten Inhaber registriert wird oder bei einem bestimmten Inhaber verbleibt.

1.4.

Ein Wechsel der Domain zwischen den unterschiedlichen zugelassenen Registraren ist frühestens alle 61 Tage möglich. Dies kann sich im Einzelfall auch auf die Möglichkeit des Wechsels der Domain zwischen unterschiedlichen Providern auswirken. In der Sunrise Period registrierte .info-Domains können frühestens sechs Monate nach Abschluß der Sunrise Period durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber übertragen werden, in der Land Rush Period registrierte .info-Domains frühestens 60 Tage nach Abschluß der Land Rush Period.

2. Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP)

Zur Beilegung von Streitigkeiten über die Rechte an Domains existieren weltweit von ICANN verbindlich vorgegebene Regeln, die sogenannte Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP). Diese gelten auch für die .info-Domains. Für in der Sunrise-Period registrierte .info-Domains gilt zusätzlich und vorrangig die Afilias Sunrise Registration Challenge Policy in der englischen Originalfassung , nach der die WIPO (World Intellectual Property Organisation,Genf ) in Streitigkeiten über diese .info-Domains entscheidet. Eine unverbindliche deutsche Übersetzung kann demnächst hier eingesehen werden.

2.1.

Der Domain-Inhaber erkennt an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN und Afilias Streitigkeiten über eine Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens-, und sonstigen Schutzrechten gemäß der in englischer Originalfassung verbindlichen Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (URDP) geklärt werden sollen. Eine unverbindliche deutsche Übersetzung kann denmächst hier eingesehen werden.

 

Es obliegt dem Domain-Inhabern, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahren gemäß der UDRP oder der Afilias Sunrise Registration Challenge Policy selbst wahrzunehmen.

Der Domain-Inhaber erkennt weiter an, dass Schlund+Partner als zugelassener Registrar verpflichtet ist, gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern nicht der Domain-Inhaber Schlund+Partner gegenüber binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruchs nachweist, das er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat.

Gemäß der Sunrise Registration Challenge Policy kann eine Übertragung oder Löschung der Domain aufgrund der Schieds- Entscheidung der WIPO durch eine Klage bei einem staatlichen Gericht weder gehemmt noch verhindert werden.

2.2.

Während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- oder sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus ist eine Übertragung der Domain durch den Domain-Inhabern an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, dass die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Domain-Inhabern bindend ist.

2.3.

ICANN behält sich vor, die UDRP jederzeit zu ändern. Schlund+Partner als zugelassener Registrar ist verpflichtet, diese Änderungen an die Domain-Inhaber weiterzugeben. Die Neufassung wird jeweils wenigstens 30 Tage vor Inkrafttreten veröffentlicht werden.

3. Daten und Datenschutz

3.1.

Entsprechend der Technik und Funktionieren des Internet muss der Domain-Inhaber auch personenbezogene Daten über den Inhaber der Domain allgemein verfügbar machen. Diese Daten werden im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, an die an der Registrierung beteiligte Dritte auch außerhalb der Bundesrepublik, insbesondere in den USA, übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht, einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in den sogenannten Whois-Datenbanken.

3.2.

Der Domain-Inhaber sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Die gute Stube jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Schlund +Partner binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies betrifft insbesondere

  • Name und postalische Anschrift des Domain-Inhabers, falls es sich um ein Unternehmen oder eine Organisation handelt: zusätzlich Name des für die Domain Verantwortlichen;
  • Name, postalische Anschrift, e-mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain;
  • Falls der Domain-Inhaber eigene Nameserver stellt: Zusätzlich IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server

Der Domain-Inhaber erkennt an, dass diese Daten zusammen mit der Angabe seiner Domain, dem Anmelde- und ggf. Ablauftag in für jedermann zugänglichen und nutzbaren Datenbanken veröffentlicht werden.

3.3.

Soweit der Domain-Inhaber personenbezogene Daten Dritter dabei weitergibt, versichert der Domain-Inhaber, dass er deren Einverständnis zur Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung im eben beschriebenen Rahmen eingeholt hat.

3.4.

Der Domain-Inhaber und jeder Dritte gemäß 3.3. kann alle Daten gemäß 3.2. in der whois-Datenbank des Registrars einsehen. Korrekturen können dem Support jederzeit mitgeteilt werden.

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Letzte Änderung dieser Seite am 20. September 2003 based on TYPO3 © 1996-2010 Die gute Stube - THE MEDIA COMPANY